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http://www.hedi-wegener.de/aktuelles/aktu_ein/pm030320_bundesverkehrsplan.htm
Pressemitteilung 07/2003, 2003-03-20
Die Bundestagsabgeordnete Hedi Wegener erklärt zum heute vorgelegten
Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplanes:
„Gute Aussichten für unsere Region. Die Hosenträger-Variante A 14/A 39
ist im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft!“
Die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplan (BVWP) geht zügig voran,
der Referentenentwurf des Bundes wurde heute vorgestellt und den Länden
zugeleitet. In der Zeit von 2001 bis 2015 wird der Bund 150 Milliarden
Euro in Ver-kehrsinfrastruktur verbauen.
Die vom Land Niedersachsen als wichtigste Maßnahmen angemeldeten
Projekte konnten im Entwurf des neuen BVWP in den „Vordringlichen
Bedarf“ übernommen werden. „Die Hosenträger-Variante wird gebaut. Die
Autobahnprojekte A 39 Lüneburg-Wolfsburg und A 14 Schwerin-Magdeburg
werden wie zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern vereinbart
realisiert. Das ist ein klarer Erfolg für unsere Region“, betont Hedi
Wegener. Als „laufendes und fest disponiertes Vorhaben mit besonderem
naturschutzfachlichen Planungsauftrag“ ist im Entwurf die Strecke
Wolfsburg (B 188) – Lüneburg mit dem 1. Bauabschnitt Uelzen-Lüneburg
aufgeführt.
Bundesverkehrsminister Stolpe hatte bereits Anfang März versichert, dass
der Weiterbau von A 39 und A 14 und der Bau der vierspurigen
Querverbindung gleichzeitig in Angriff genommen werden. Die
Querverbindung ist ebenfalls im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft.
Auch die Ortsumgehung Lüchow (B 248) ist als neues Vorhaben im
Referentenentwurf in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Im Januar
2003 war der Planfeststellungsbeschluss an das Straßenbauamt Lüneburg
übergeben worden. Damals war noch nicht klar, wann mit der Realisierung
der Maßnahme gerechnet werden kann. „Die Einwohner Lüchows können sich
freuen, dass der Schwerlastverkehr künftig nicht mehr durch die
Innenstadt rollt“, sagt Hedi Wegener.
Ebenfalls als neues Vorhaben in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft
wurden die Ortsumgehungen Adendorf und Brietlingen (B 209).
Hedi Wegener: „Diese Einstufung wird Diskussionen in den betroffenen
Gemeinden auslösen. Während private Anwohner sicher froh sind, dass sich
künftig keine Blechlawinen mehr durch den Ort wälzen, werden
Geschäftsleute Bedenken haben, dass Kunden wegbleiben.“ Noch ist aber
über den Trassenverlauf der A 39 keine Entscheidung getroffen. Das Land
Niedersachsen hat derzeit den Auftrag zur Findung und Prüfung eines
Suchraums gegeben. Erst nach Abschluss dieses Planungsschritts können
ein oder mehrere Trassenkorridore ermittelt werden. Im Rahmen des sich
anschließenden Raumordnungsverfahrens wird eine Vorzugsvariante für die
Trassierung ermittelt.
Im „Weiteren Bedarf“ sind die neuen Vorhaben Ortsumgehung Munster und
Bergen/Dumme (B 71), die Ortsumgehung Dannenberg (B 191), die OU
Amelinghausen (B 209) sowie die OU Grabow, OU Jameln, OU Schaafhausen (B
248) eingestuft. Hier ist auch der von der Bezirksregierung Lüneburg
angemeldete Neubau der B 209 Lauenburg – Lüneburg eingeordnet. Diese
Maßnahmen sind im Zeitraum bis 2015 nicht finanzierbar.
„Nicht alle Projekte im Wahlkreis konnten berücksichtigt werden. Wichtig
ist aber, dass die Gemeinden Planungssicherheit haben und dass der BVWP
realistisch finanziert ist. Wir brauchen weder Märchenbuch noch reine
Wunschlisten, sondern müssen wissen, wo gebaut werden kann und wo
gewartet werden muss. Die Finanzierung der Verkehrswege erfolgt wie
üblich aus Haushaltsmitteln des Bundes, aber wir werben über die neue
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft auch zusätzlich privates
Kapital für besondere Maßnahmen ein“, erklärt Hedi Wegener.
Das von der Bundesregierung angekündigte Konjunkturprogramm für die
Kommunen gibt darüber hinaus noch zusätzli-chen Schub für Investitionen
in kommunale Verkehrsinfrastruktur.
Bei dem heute vorgelegten Referentenentwurf handelt es sich um einen
ersten Entwurf. Dieser Entwurf geht jetzt in die Ressortsabsprache, an
die Bundesländer und an die Verbände. Nach 16 bilateralen Gesprächen mit
den Bundesländern, der Auswertung der ersten Diskussion mit den
Verbänden und innerhalb der SPD-Fraktion wird dann ein
Regie-rungsentwurf gefertigt, der im Juni oder Juli 2003 vom
Bundeskabinett beschlossen werden soll.
Parallel dazu werden aus dem BVWP die Ausbaugesetzte für die Straße und
die Schiene erarbeitet. Der Bundestag hat dann im Herbst die Aufgabe,
den Bedarfsplan und die beiden Ausbaugesetze zu beschließen. Dieser
Fahrplan zeigt, dass durchaus noch die eine oder andere Möglichkeit
besteht, allgemein als notwendig erkannte Korrekturen vorzunehmen.
Schwerpunkte des BVWP:
Ein Schwerpunkt bleibt der Aus- und Neubau der Verkehrswege. Dorthin
fließen ca. 66 Milliarden €. Etwa 40 Mrd. € stehen für die
Bundesfernstraßen zur Verfügung, rund 26 Mrd. € für die Schienenwege.
Bei den Schienen kommen ca. 14 Mrd € aus dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dem Regionalisierungsgesetz
hinzu. In Schiene und Straße wird damit gleichrangig investiert. In die
Bundeswasserstraßen fließen 0,8 Mrd. €.
Ein weiterer Schwerpunkt sind die Bestandsinvestitionen. Der neue BVWP
sieht insgesamt 83 Mrd. € für die Erhaltung der Bestandsnetze der
Schienenwege, der Bundesfernstraßen und –wasserstraßen vor. Damit steigt
der Anteil für die Erhaltung am Investitionsvolumen insgesamt von 46 %
(BVWP 1992) auf nahezu 56 %.
Der „Vordringliche Bedarf“ ist unterteilt in die Bereiche „laufende und
disponierte Vorhaben“ und „neue Vorhaben“. Die Länderquote
Niedersachsens an den „neuen Vorhaben“ liegt bei 9,7 %. Bei den
Schieneninvestitionen liegt Niedersach-sens Anteil bei ca. 10,7 %. Das
ist in diesem Bereich der dritthöchste Länderanteil von allen 16
Bundesländern.