Archivversion von: http://www.hedi-wegener.de/aktuelles/aktu_ein/pm030320_bundesverkehrsplan.htm

Pressemitteilung 07/2003, 2003-03-20
Die Bundestagsabgeordnete Hedi Wegener erklärt zum heute vorgelegten Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplanes:


„Gute Aussichten für unsere Region. Die Hosenträger-Variante A 14/A 39 ist im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft!“

Die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplan (BVWP) geht zügig voran, der Referentenentwurf des Bundes wurde heute vorgestellt und den Länden zugeleitet. In der Zeit von 2001 bis 2015 wird der Bund 150 Milliarden Euro in Ver-kehrsinfrastruktur verbauen.

Die vom Land Niedersachsen als wichtigste Maßnahmen angemeldeten Projekte konnten im Entwurf des neuen BVWP in den „Vordringlichen Bedarf“ übernommen werden. „Die Hosenträger-Variante wird gebaut. Die Autobahnprojekte A 39 Lüneburg-Wolfsburg und A 14 Schwerin-Magdeburg werden wie zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern vereinbart realisiert. Das ist ein klarer Erfolg für unsere Region“, betont Hedi Wegener. Als „laufendes und fest disponiertes Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag“ ist im Entwurf die Strecke Wolfsburg (B 188) – Lüneburg mit dem 1. Bauabschnitt Uelzen-Lüneburg aufgeführt.
Bundesverkehrsminister Stolpe hatte bereits Anfang März versichert, dass der Weiterbau von A 39 und A 14 und der Bau der vierspurigen Querverbindung gleichzeitig in Angriff genommen werden. Die Querverbindung ist ebenfalls im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft.

Auch die Ortsumgehung Lüchow (B 248) ist als neues Vorhaben im Referentenentwurf in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Im Januar 2003 war der Planfeststellungsbeschluss an das Straßenbauamt Lüneburg übergeben worden. Damals war noch nicht klar, wann mit der Realisierung der Maßnahme gerechnet werden kann. „Die Einwohner Lüchows können sich freuen, dass der Schwerlastverkehr künftig nicht mehr durch die Innenstadt rollt“, sagt Hedi Wegener.

Ebenfalls als neues Vorhaben in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft wurden die Ortsumgehungen Adendorf und Brietlingen (B 209).
Hedi Wegener: „Diese Einstufung wird Diskussionen in den betroffenen Gemeinden auslösen. Während private Anwohner sicher froh sind, dass sich künftig keine Blechlawinen mehr durch den Ort wälzen, werden Geschäftsleute Bedenken haben, dass Kunden wegbleiben.“ Noch ist aber über den Trassenverlauf der A 39 keine Entscheidung getroffen. Das Land Niedersachsen hat derzeit den Auftrag zur Findung und Prüfung eines Suchraums gegeben. Erst nach Abschluss dieses Planungsschritts können ein oder mehrere Trassenkorridore ermittelt werden. Im Rahmen des sich anschließenden Raumordnungsverfahrens wird eine Vorzugsvariante für die Trassierung ermittelt.

Im „Weiteren Bedarf“ sind die neuen Vorhaben Ortsumgehung Munster und Bergen/Dumme (B 71), die Ortsumgehung Dannenberg (B 191), die OU Amelinghausen (B 209) sowie die OU Grabow, OU Jameln, OU Schaafhausen (B 248) eingestuft. Hier ist auch der von der Bezirksregierung Lüneburg angemeldete Neubau der B 209 Lauenburg – Lüneburg eingeordnet. Diese Maßnahmen sind im Zeitraum bis 2015 nicht finanzierbar.

„Nicht alle Projekte im Wahlkreis konnten berücksichtigt werden. Wichtig ist aber, dass die Gemeinden Planungssicherheit haben und dass der BVWP realistisch finanziert ist. Wir brauchen weder Märchenbuch noch reine Wunschlisten, sondern müssen wissen, wo gebaut werden kann und wo gewartet werden muss. Die Finanzierung der Verkehrswege erfolgt wie üblich aus Haushaltsmitteln des Bundes, aber wir werben über die neue Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft auch zusätzlich privates Kapital für besondere Maßnahmen ein“, erklärt Hedi Wegener.
Das von der Bundesregierung angekündigte Konjunkturprogramm für die Kommunen gibt darüber hinaus noch zusätzli-chen Schub für Investitionen in kommunale Verkehrsinfrastruktur.

Bei dem heute vorgelegten Referentenentwurf handelt es sich um einen ersten Entwurf. Dieser Entwurf geht jetzt in die Ressortsabsprache, an die Bundesländer und an die Verbände. Nach 16 bilateralen Gesprächen mit den Bundesländern, der Auswertung der ersten Diskussion mit den Verbänden und innerhalb der SPD-Fraktion wird dann ein Regie-rungsentwurf gefertigt, der im Juni oder Juli 2003 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.
Parallel dazu werden aus dem BVWP die Ausbaugesetzte für die Straße und die Schiene erarbeitet. Der Bundestag hat dann im Herbst die Aufgabe, den Bedarfsplan und die beiden Ausbaugesetze zu beschließen. Dieser Fahrplan zeigt, dass durchaus noch die eine oder andere Möglichkeit besteht, allgemein als notwendig erkannte Korrekturen vorzunehmen.

Schwerpunkte des BVWP:
Ein Schwerpunkt bleibt der Aus- und Neubau der Verkehrswege. Dorthin fließen ca. 66 Milliarden €. Etwa 40 Mrd. € stehen für die Bundesfernstraßen zur Verfügung, rund 26 Mrd. € für die Schienenwege. Bei den Schienen kommen ca. 14 Mrd € aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dem Regionalisierungsgesetz hinzu. In Schiene und Straße wird damit gleichrangig investiert. In die Bundeswasserstraßen fließen 0,8 Mrd. €.
Ein weiterer Schwerpunkt sind die Bestandsinvestitionen. Der neue BVWP sieht insgesamt 83 Mrd. € für die Erhaltung der Bestandsnetze der Schienenwege, der Bundesfernstraßen und –wasserstraßen vor. Damit steigt der Anteil für die Erhaltung am Investitionsvolumen insgesamt von 46 % (BVWP 1992) auf nahezu 56 %.

Der „Vordringliche Bedarf“ ist unterteilt in die Bereiche „laufende und disponierte Vorhaben“ und „neue Vorhaben“. Die Länderquote Niedersachsens an den „neuen Vorhaben“ liegt bei 9,7 %. Bei den Schieneninvestitionen liegt Niedersach-sens Anteil bei ca. 10,7 %. Das ist in diesem Bereich der dritthöchste Länderanteil von allen 16 Bundesländern.