Dachverband der Bürgerinitiativen gegen die A 39PresseerklärungLandberatung informiert über Probleme durch A 39Der Dachverband und der Schutz- und Klagefond gegen die geplante A 39 haben auf wichtige Ergebnisse einer Vortragsveranstaltung der „Landberatung Uelzen e.V.“ hingewiesen, die im Dezember in der Stadthalle Uelzen zur Thematik „Entschädigungen und Flurbereinigungen bei Straßenbaumaßnahmen“ stattfand: „Bei dieser hochkarätigen Information der Agrar-Ringberatung“, so Dachverbands-Sprecherin Annette Niemann, „ist den zahlreichen Teilnehmern erst richtig klar geworden, welche Fülle an Problemen, Unsicherheiten und Aufwand sie im Falle eines Baus der A 39 zu erwarten hätten!“ Dies betreffe potentiell alle Landwirte entlang der A-39-Trasse in den Kreisen Lüneburg, Uelzen, Gifhorn und Wolfsburg. Laut Referent Dr. Friedrichs (Betriebswirtschafts-Büro Göttingen) sind Entschädigung für Ackerlandverluste im Raum Uelzen lediglich in Höhe von 0,7 bis 2 Euro je qm zu erwarten. Nur wenn eine „Existenzgefährdung“ durch den Landverlust eintrete, bestehe theoretisch ein Anspruch auf Ersatzland, der aber sehr oft nicht erfüllt werden könne. Die relativ niedrigen Entschädigungen für Pächter berechneten sich ohnehin lediglich nach der Restlaufzeit der Pacht. Entschädigungszahlungen seien zu versteuern, wenn kein Land dafür gekauft werden könne, und laut Höfeordnung binnen einer bestimmten Frist mit den Geschwistern zu teilen. Würden Flächen durch die A 39 vom Hof abgetrennt, so Dr. Friedrichs, könnten bestimmte Umwege (6 km?) als zumutbar gelten. Bei der Bewertung aller durch den Straßenbau verursachten Schäden sei der Betroffene selbst beweispflichtig, sonst werde z.B. der Verlust bestehender Beregnungsbrunnen oder eines gut frequentierten Pensionshauses lediglich nach dem geringen Zeitwert entschädigt. Aus diesem Grund riefen die Rechtsanwälte Henties und Dr. Harmsen (Helmstedt) denn auch eindringlich dazu auf, schon jetzt Werte und Verhältnisse auf den Betrieben genauestens zu dokumentieren. Allerdings müsse man hierzu meist teure Gutachten vorfinanzieren (ein Gutachten für eine Gemarkung könne 50.000 Euro kosten). Auch im späteren Verlauf der Flurbereinigungsverfahren, die normalerweise erst nach 15 bis 20 Jahren abgeschlossen seien, müssten die Landwirte und die von ihnen gewählten Vertreter über viele Jahre hinweg wirklich jede Einzelheit in Protokollen und Schriftstücken vor der oftmals folgenschweren Unterzeichnung rechtlich daraufhin abklopfen lassen, ob damit nicht schon unumkehrbare und nachteilige Fakten geschaffen würden. Anwalt Hennies: „Wenn Sie Ihren Hof in ein Flurbereinigungsverfahren geben, dann ist das so genau so gravierend wie ein Verkauf Ihres Hofes, denn Sie bekommen am Ende etwas ganz anderes dafür zurück!“ Laut Verfassungsgericht habe man zwar Anspruch auf „wertgleiche Abfindung“, aber nicht auf Land in einer bestimmten Lage und auch nicht auf Berücksichtigung bei evt. Vorteilen. In diesem Zusammenhang entstünden Fronten in den Dörfern, die oft über Generationen dauerten. Jürgen von Haaren (Landwirtschaftskammer) gab zu bedenken, dass die möglichen Flurbereinigungsverfahren in diesem Raum durch den außerordentlich hohen Anteil von Pachtflächen zu erheblichen und auch existenziellen Problemen wegen der fehlenden Ersatzflächen führen müssten. Juliane von der Ohe (Schutz- und Klagefond gegen die A 39) kündigte an, dass man sich umgehend rechtlich mit den angekündigten Vorarbeiten der Straßenbaubehörde für evt. Flurbereinigungen befassen werde. (ca. 3.475 Zeichen)
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