Pressedienst LüneburgStadt legt vier Gutachten zu A39 vor(sp) Lüneburg. Das Raumordnungsverfahren zur A39 ist eröffnet, auch die Stadt Lüneburg bereitet ihre Stellungnahme vor. Am Mittwoch präsentiert die Verwaltung vier Gutachten mit insgesamt 124 Seiten. „Die Verwaltung wird eine fachlich sehr gut fundierte Stellungnahme abgeben“, sagt Andrea Schröder-Ehlers, Fachbereichsleiterin Verkehr. Die GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft aus Bremen hat für die Stadt die städtebauliche Seite und die Plausibilität des Untervariantenvergleichs überprüft. Das Gutachten stellt unter anderem fest, dass die städtebaulichen Ziele der Stadt Lüneburg durch die Vorzugsvariante beeinträchtigt werden. Neben bestehenden Stadtteilen wie Lüne-Moorfeld ist auch das geplante Wohngebiet Schlieffen Park und mit dem Kloster Lüne ein Teil des kulturellen Erbes der Stadt betroffen. Die GfL berücksichtigt auch Probleme, die der Autobahnbau durch Veränderung der Grundwasserstände auslösen würde. Das Fazit: Aus städtebaulicher Sicht ist die Vorzugsvariante abzulehnen. Darüber hinaus beschäftigt sich das Gutachten der GfL mit dem Vergleich der Untervarianten. Hauptargument hier: Der Rückbau der B4 sei keineswegs sicher. Die positiven Effekte, die dieser Rückbau hat, dürften deshalb nicht zugunsten der bisherigen Vorzugsvariante in die Abwägung einfließen. Da der Rückbau der B4 aber eines der Hauptargumente für die Vorzugstrasse gewesen ist, müsse der Teilvariantenvergleich nachgearbeitet werden. Die Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert aus Hannover hat die Verkehrsuntersuchung unter die Lupe genommen. Das Gutachten kritisiert unter anderem die zu niedrig angesetzten Verkehrsprognosen, die um bis zu 10.000 Fahrzeuge pro Tag vom Verkehrsentwicklungsplan der Stadt abweichen. Außerdem seien die Kosten für Bauwerke und Lärmschutzmaßnahmen der Vorzugsvariante zu niedrig angesetzt. Die Autobahn belaste darüber hinaus das städtische Straßennetz und angrenzende Wohngebiete. Das Fazit: „Die Vorzugsvariante stellt für die Stadt Lüneburg den verkehrlich ungünstigsten Fall dar.“ Die Ingenieure von Bonk-Maire-Hoppmann GbR aus Garbsen haben sich mit dem Schallgutachten beschäftigt. Sie errechneten einen Korridor, in dem die Lärm-Grenzwerte überschritten werden und zählten die betroffenen Gebäude. Ergebnis: Es sind deutlich mehr Häuser von überhöhten Lärmwerten betroffen als im Gutachten zum Variantenvergleich. Außerdem sind die Anschlussstellen als Lärmquelle nicht berücksichtigt. Zusätzlich stellt das Gutachten fest: „Grundsätzlich ist unter fachtechnischen Gesichtspunkten festzustellen, dass ein neuer Verkehrsweg mit einer ‚Durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung’ von mehr als 60.000 Kfz/Tag ‚innerstädtisch’ mit den entsprechend hohen Immissionsbelastungen zu praktisch nicht sinnvoll zu lösenden Problemen führt.“ Das Rechtsanwaltsbüro „Rüping, Karoff und Kollegen“ aus Hannover fasst die Fachgutachten zusammen und überprüft das Raumordnungsverfahren rechtlich. Die Anwälte ziehen aus den vorgelegten Gutachten den Schluss, dass auf Basis der bisher vorgelegten Unterlagen keine Vorzugsvariante festgelegt werden darf. Denn: „Sämtliche Bausteine der Auswahl der Vorzugslinie sind fehlerbehaftet.“ Das Rechtsanwaltsbüro fordert deshalb im Namen der Stadt eine Überarbeitung der Unterlagen des Raumordnungsverfahrens. Insgesamt rund 100.000 Euro werden die Gutachten die Stadt kosten. „Aber das ist gut angelegtes Geld. Denn die Argumente, die jetzt von der Stadt kommen, fließen später ins Planfeststellungsverfahren ein“, sagt Schröder-Ehlers. Von heute an können die Gutachten auch im Internet abgerufen werden (siehe Anhang). Die jetzt von der Verwaltung vorgestellten Argumente und Stellungnahmen sollen am 12. Juli im Bau- und Verkehrsausschuss und am 20. Juli im Rat diskutiert werden. |