Quelle: Wolfsburger Nachrichten, 28. Mai 2005

Unvollendete Politik: Rot-Grüne Projekte vor dem Aus

Viele Gesetzespläne kommen wegen der knappen Zeit ins Wanken – Nur noch wenige Sitzungen im Bundestag, der Bundesrat kann bremsen

Von Christian Kerl, Berlin

Das geplante Vorziehen der Bundestagswahlen trifft Bundestag und Bundesrat mitten in einer Hochphase der Gesetzesarbeit. Viele Vorhaben von Rot-Grün, über die lange auch in der Öffentlichkeit gestritten worden ist, können wohl nicht mehr beschlossen werden – und wandern stattdessen in den Papierkorb. Die Zeit ist knapp, die letzte Sitzung des Bundestags findet schon am 1. Juli statt.

Auf einige Projekte verzichtet die Koalition bereits selbst, bringt sie gar nicht mehr in den Bundestag ein. Aber auch alle Vorhaben, die vor der Auflösung des Parlaments nicht schon in dritter Lesung beraten wurden, verfallen und müssten in den neu gewählten Bundestag neu eingebracht werden.

Auch bei rechtzeitig beschlossenen Gesetzen kann schließlich die Union im Bundesrat noch ihr Veto einlegen. Selbst Gesetze, die im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sind, können durch Einspruch oder Anrufen des Vermittlungsausschusses verzögert und so zum Scheitern gebracht werden.

Ein Überblick über Pläne und Aussichten:

Unternehmenssteuer : Die Chancen für die Senkung des Körperschaftssteuersatzes, die Kanzler Gerhard Schröder beim Job-Gipfel angekündigt hatte, sind fast auf Null gesunken – in der SPD gibt es Bedenken, jetzt stellen sich die Grünen quer. Aber selbst wenn der Bundestag das Gesetz beschließt, wird der Bundesrat es wohl verhindern, weil die Union eine solide Gegenfinanzierung vermisst.

Bundeshaushalt 2006 : Die Vorarbeiten von Finanzminister Hans Eichel laufen auf Hochtouren, der Etatentwurf sollte eigentlich am 29. Juni vom Kabinett beschlossen werden. Daraus wird wohl nichts mehr, die Regierung will unbequeme Festlegungen vermeiden – stattdessen wird die Koalition wahrscheinlich nur Eckpunkte verabschieden, der Haushalt ist dann ohnehin Sache einer neuen Regierung.

Entsendegesetz : Der rot-grüne Gesetzentwurf gegen Lohndumping, der das bisher nur für die Bauwirtschaft geltende Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Branchen ausweiten sollte, wird wahrscheinlich begraben. Im Bundestag ist die Beratungsfrist sehr kurz, Rot-Grün will aber eine Verabschiedung noch im Juni versuchen. Die Opposition lehnt das Gesetz ab und dürfte es im Bundesrat ausbremsen.

Zuverdienstregelung : Auf die Nachbesserung der Hartz-IV-Reform haben sich Koalition und Union geeinigt, die Chancen für eine Realisierung stehen gut. Langzeitarbeitslose sollen dann einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro behalten dürfen, der nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

Anti-Diskriminierungsgesetz : Die Koalition wird ihren Gesetzentwurf im Bundestag im Juni noch beschließen; die Union dürfte das Werk durch Vertagen im Bundesrat scheitern lassen – sollte sie die neue Regierung stellen, müsste sie wegen EU-Vorgaben später einen eigenen Entwurf vorlegen.

Präventionsgesetz: Das Gesetz soll die Krankheitsvorbeugung stärken, umstritten ist die Organisation über eine Stiftung und die Finanzierung über Beitragsgelder der Krankenkassen. Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen, der Bundesrat rief aber den Vermittlungsausschuss an – ob es noch rechtzeitig zu einer Einigung kommt, ist offen.

Energiewirtschaftsgesetz : Eine staatliche Regelung für die Durchleitung von Strom und Gas soll für mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt sorgen. Die Union fordert an dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz Korrekturen, der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen – eine rechtzeitige Einigung soll versucht werden.

Planungsbeschleunigungsgesetz : Geplant war die Verkürzung des Rechtswegs bei ausgewählten Verkehrsprojekten, unter anderem beim Autobahn-Vorhaben A 39 von Wolfsburg nach Lüneburg. Das Gesetz ist erst auf dem Weg in den Bundestag, die Grünen melden Widerstand an. Die Verabschiedung ist sehr unwahrscheinlich.

Offenlegung von Managergehältern : Das Gesetz wird nächste Woche erstmals im Bundestag beraten, die Koalition will es noch durchsetzen. Ausgang offen.

Diesel-Pkw : Das Kabinett hat die Förderung rußarmer Diesel-Pkw über einen Kfz-Steuer-Nachlass beschlossen, im Bundestag wurde der Gesetzentwurf noch nicht beraten. Die Länder wollen den Plan in dieser Form aber auf jeden Fall ablehnen und allenfalls die Nachrüstung von Pkw fördern – die Kosten soll der Bund tragen. Eine Einigung ist in der kurzen Zeit nicht in Sicht.

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