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Quelle: Aller-Zeitung, 10. April 2005 Einstimmig: A 39 muss schnell kommen(fed) „Die CDU im Landkreis Gifhorn fordert den zügigen Ausbau der A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg, um eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises zu ermöglichen.“ Einstimmig beschlossen die Delegierten beim CDU-Kreisparteitag den Antrag von Mittelstandsvereinigung und Junger Union. Diesem Beschluss war ein Referat des stellvertretenden Hauptgeschäftsführers der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, Hartmut Schöberl, voraus gegangen. „Eklatantes Defizit“Auch er hält die A 39 für notwendig, um das „eklatante Defizit bei der Erschließung des Raumes Nordost-Niedersachsens“ zu beseitigen. Die A 39 biete keine Garantie für die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region. Andere strategische Voraussetzungen wie etwa ausreichend Gewerbegebiete müssten ebenso erfüllt werden. Beispiele aus anderen Regionen zeigten: Bei der Ansiedlung von Unternehmen stehe die Frage der Erreichbarkeit an erster Stelle, so der IHK-Vertreter, der in diesem Zusammenhang etwa die 1986 gebaute A 250 bei Lüneburg anführte. Seit es diese Autobahn gebe, hätten sich dort 150 Unternehmen mit 12.000 Beschäftigten angesiedelt. Nutzen-Kosten-Analysen zeigten, dass beim Projekt A 39/A 14 mit Querspange der Nutzen 3,4mal höher liege als die Kosten. Errechnet worden sei auch, dass sich der Güterverkehr auf der Straße bis 2020 um 79 Prozent erhöhe. Vor diesem Hintergrund biete die A 39 die Chance, den Verkehr zu kanalisieren, so Schöberl, der auch auf Kritik an dem Projekt einging. „Bei vielen Bürgerinitiativen ist das reine Demagogie.“ Trasse über Gifhorn?„Ist es möglich, dass die Trasse auf der B 4 und dann über Gifhorn nach Weyhausen geführt wird?“, wollte ein CDU-Mitglied wissen. Um bei Klagen vor Gericht bestehen zu können, würden alle möglichen Varianten überprüft, sagte Schöberl. Die genannte Verkehrsführung mache aber keinen Sinn, da der Eingriff in die Natur größer sei als bei anderen Varianten. Schöberl: „Ich gehe davon aus, dass diese Variante nicht Bestandteil des Raumordnungsverfahrens ist.“ |