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Quelle: Isenhagener Kreisblatt, 5. April 2005 Weiter warten auf VerkehrskonzeptStillstand bei Nachnutzung der Dedelstorfer Kaserne / A 39 entscheidender Faktor?Dedelstorf. Jungschützen feiern in der Sporthalle, Theatergruppen üben in einem Saal, im Wald strolchen Hobby-Bogenschützen umher, Lager- und Gerätehallen stehen voll und sind mit Leben erfüllt – auf dem ehemaligen Kasernengelände in Dedelstorf ist fast immer etwas los. Nur von dem eigentlichen Vorhaben ist bisher nichts zu sehen. Fast drei Jahre sind seit der Antragskonferenz vergangenen. Damals erklärte die Firma F+M Grundbesitz GmbH aus Duisburg, auf dem Areal einen Trocken- und Nassabbau von Sanden zu planen. Die weitere Nachnutzung sah einen Erholungspark vor – und sieht es auch heute noch. “Es gibt momentan keine Neuigkeiten”, meinte Hendrik von Petersdorff, Verwalter der Firma F+M in Dedelstorf, gestern auf IK-Nachfrage. Seit dem Abstimmungsgespräch zwischen Gemeinde, Samtgemeinde, Landkreis und Zweckverband im Dezember (das IK berichtete) hat sich noch nichts wieder getan. Nach wie vor werde noch am touristischen Nachnutzungskonzept für das Gelände gearbeitet. Beim Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB), die Zuständige Behörde für die Einleitung des Raumordnungsverfahrens, wartet man nach wie vor noch auf Nachbesserungen der Firma F+M, beziehungsweise des beauftragten Planungsbüros. “Es gibt einen Vorentwurf als Antragsunterlage für das Raumordnungsverfahren. Allerdings fehlen dort noch genauere Aussagen”, erläuterte Ullrich Kegel, Leiter der Abteilung Regionalplanung beim ZGB, gestern auf Nachfrage. Speziell gehe es um die touristische Nachnutzung und dort um die Frage eines Verkehrskonzeptes. Der mehrstufige Plan sehe vor, den Nassabbau zunächst an einer Stelle vorzunehmen. Dieser Bereich solle dann bereits als Badesee genutzt werden, während an anderer Stelle der Bodenabbau weiter geht. Kegel: “Um dies in Einklang zu bringen, ist ein schlüssiges Verkehrskonzept von Nöten.” Eine Frist, bis wann die fehlenden Unterlagen beim ZGB eingereicht werden müssen, gibt es nicht. “Das ist dem Antragssteller selbst überlassen”, so der stellvertretende Verbandsdirektor. Der Zweckverband werde aktiv, wenn es um das öffentliche Beteiligungsverfahren geht. Bis dahin habe man noch eine Menge vor sich. Nach Meinung Kegels steht und fällt der Sandabbau im Nordkreis mit der A 39. Das könnte bedeuten, dass zunächst die Trassenverläufe feststehen müssten, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. |