Quelle: Hamburger Abendblatt, 10. März 2005

Ende des Planungsmarathons?

Kommision erarbeitete Vorschläge für zügigere Abwicklung von Bau-vorhaben.

Von Sven Kummereincke

“Das jetzige Planungsrecht wirkt wie eine Investitionsbremse”, sagt Jürgen Westphal. Der ehemalige schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister läßt als Vorsitzender der “Experten-Kommission zur Beschleunigung von Planfeststellungen” kein gutes Haar am geltenden Recht. Das Verfahren sei nicht nur zeit- und kostenaufwendig, sondern auch ungeeignet zur Konfliktbewältigung. Um dies zu ändern, hat die Kommission eine Reihe von Vorschlägen gemacht: neben Gesetzesänderungen auch die Einführung eines “Behörden-Scouts”, der die Antragsteller beraten soll.

Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) dankte der siebenköpfigen Kommission für ihre Arbeit und kündigte eine rasche Umsetzung an – allerdings kann nur der kleinere Teil der Vorschläge von der Bürgerschaft beschlossen werden. Die wichtigsten Punkte betreffen Bundes- und europäisches Recht. “Daher werde ich die Vorschläge im Mai mit meinen Ministerkollegen beraten”, sagte Uldall. Es werde eine Bundesratsinitiative geben.

Planfeststellungsbeschlüsse sind eine Art Baugenehmigungen für Großprojekte und werden von einer gesonderten Behörde erarbeitet. Es gibt umfangreiche Vorschriften für deren Vorgehen. Die Pläne müssen genauestens begründet, öffentlich ausgelegt und erörtert werden. Neben Betroffenen wie Anliegern haben auch Naturschutzverbände Einspruchs- und Klagerechte. Dies führt zu bisweilen jahrelangen Verfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Der Kommission gehören neben Westphal Werner Marnette (Vorstand Norddeutsche Affi-nerie), Rolf Kunisch (Vorstand Beiersdorf), die Jura-Professoren Hermann Pünder (Bucerius Law School) und Martin Wickel (TU Harburg) sowie Gewerkschafter Frank Teichmüller und Senatsdirektor Michael Stallbaum an. Ihre wichtigsten Vorschläge:

  • Die Bauherren sollen frühzeitig die Öffentlichkeit informieren und bei absehbaren Konflikten Mediationsverfahren einleiten.
  • Einführung eines “Behörden-Scouts”, der die Bauherren berät und Verfahrensfehler vermeidet.
  • Klagen sollen direkt vors Oberverwaltungsgericht gehen statt, wie bisher, zunächst vor das Verwaltungsgericht.
  • Mündliche Erörterungstermine sind nicht mehr vorgeschrieben, die Anhörungsverfahren bleiben aber bestehen.
  • Die Einspruchsfristen werden auf zwei Wochen verkürzt.

Uldall strebt einen schnellen Senatsbeschluß an und will den “Behörden-Scout” zügig einführen. Weil die meisten Änderungen aber Bundesgesetze betreffen, muß Uldall um Mehrheiten kämpfen: “Ich strebe ein überparteiliches Bündnis an.”

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