Quelle: Isenhagener Kreisblatt, 2. November 2004

BI gegen A 39 richtet Schutz- und Klagefonds ein

Kreis nimmt Vorhaben verwundert zur Kenntnis: “Autobahnvorhaben steht erst am Anfang”

Gifhorn. Der Dachverband der Bürgerinitiativen gegen die A 39 möchte einen Schutz- und Klagefonds gegen die geplante Autobahn zwischen Wolfsburg und Lüneburg einrichten. Dieser sei nach Meinung des Dachverbandes notwendig, um eine bestmögliche juristische Begleitung zu erhalten. Eigentümer von Grund und Boden oder Immobilien innerhalb und außerhalb der Ortschaften, Landwirte, Gartenbau- oder Forstbetriebe können dem Fonds beitreten. Die Kosten des einzelnen Mitglieds würden sich danach richten, welchen Umfang und welche Dauer der Rechtsstreit haben wird und auf wie vielen Schultern diese Kosten verteilt werden. Zunächst soll ein einheitlicher und einmaliger Solidarbeitrag von 200 Euro erhoben werden. “Wir haben so kalkuliert, dass der Einmalbetrag eigentlich für das gesamte Verfahren ausreichen sollte. Sind die Beiträge aufgebraucht, könnte eventuell ein weiterer Beitrag nötig werden”, erläutert Jacob Drees vom Dachverband der BI.

Dem Fonds positiv gegenüber steht Heiko Lehn, Landwirt aus Tiddische: “Die eigene Rechtschutzversicherung übernimmt keine Klagen gegen den Bund. Somit ist diese Einrichtung wichtig.” Mit der einmaligen Zahlung von 200 Euro wäre der Tiddischer einverstanden. Von einer guten Sache spricht auch Landwirt Heinrich Banse aus Radenbeck. Die Gründungsversammlung am Montag, 15. November, 19.30 Uhr, in der Stadthalle Uelzen möchte Banse nutzen, um sich ausführlicher zu informieren. “Auf jedenfall ist der Schutz- und Klagefonds eine sinnvolle Sache, damit man nicht alleine da steht, wenn man sich wehren muss. Der Beitrag von 200 Euro ist zwar hoch, aber gute Sachen haben ihren Preis. Unter dem wird man keinen guten Anwalt bekommen.”

“Der Schutz- und Klagefonds ist kein Verein, in den man eintreten oder austreten müsste. Er wird vielmehr gebildet durch einheitliche Einzelverträge, durch die sich jeder Teilnehmer zur Zahlung eines Solidarbeitrags verpflichtet und umgekehrt einen Anspruch auf solidarische Vertretung erhält”, macht Drees deutlich. Falls es nicht zum Bau der A 39 kommen sollte, werden die gezahlten Beiträge anteilig an die Teilnehmer zurückgezahlt – eventuell sogar ergänzt, durch erstrittene Zahlungen, die die Gegenseite für Anwalts- und Gerichtskosten erstatten müsse.

Mit Verwunderung wird das Vorhaben beim Landkreis zur Kenntnis genommen: “Das Verfahren zur A 39 steht doch erst am Anfang”, so Baudezernent Ekkehard Buthe.

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