Quelle: Berliner Zeitung, 20. Oktober 2004

Länder sollen Fernstraßen bauen

Gutachten des Rechnungshofs regt Eingrenzung der Zuständigkeit des Bundes auf Autobahnen an

Von Timot Szent-Ivanyi

BERLIN, 19. Oktober. Der Bundesrechnungshof hat sich für eine radikale Neuordnung der Straßenverwaltung in Deutschland ausgesprochen. In einem Gutachten der Rechungsprüfer heißt es, der Bund solle sich auf dieVerwaltung der Autobahnen beschränken und die übrigen Bundesfernstraßen komplett an die Länder abgeben. Das werde zur Entbürokratisierung und zu einem effizienteren Einsatz der begrenzten Finanzmittel führen, schrieb der Rechnungshof in dem Gutachten, das der Berliner Zeitung vorliegt. Der Vorschlag soll nach dem Willen von Rechnungshof-Präsident Dieter Engels in der derzeit tagenden Föderalismuskommission diskutiert werden.

Bisher wird das rund 53.000 Kilometer lange Bundesfernstrassennetz, zu dem Autobahnen und Bundesstraßen gehören, von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet. Zuständig sind die 16 Landesstraßenbauverwaltungen. Diese Aufgabenteilung führt Rechnungshof vermehrt zu Problemen. So hätten Bund und Länder häufig unterschiedliche Interessen bei der Planung und dem Bau von Fernstraßen. Das sei vor allem für den Bund problematisch, da er “kein geeignetes Informations- und Kontrollsystem zur Wahrung seiner Interessen” besitze. “Der Bundesrechnungshof hat vielfach in seinen Prüfungen festgestellt, dass insbesondere bei Bundesstraßen zu aufwändig und über das Notwendige hinaus geplant und gebaut wird”, wurde kritisiert.

Der Rechnungshof schlägt daher eine Aufteilung der Zuständigkeiten vor. Der Bund soll nur noch für Planung, Bau und Unterhalt der Autobahnen zuständig sein, die übrigen Bundesfernstraßen dagegen auf die Länder übertragen werden. Für deren Unterhaltung soll der Bund den Ländern einen Ausgleich von rund 2,3 Milliarden Euro jährlich zahlen. Denkbar sei ein Anteil der Länder am Mineralölsteueraufkommen.

Diese Konstruktion, so der Rechnungshof, hat mehrere Vorteile. Zwar müsse der Bund eine neue Bundesautobahnverwaltung aufbauen. Gleichzeitig würden aber die Landestraßenverwaltungen entlastet, was unterm Strich zu Einsparungen führe. Zudem könne der Bund Autobahnen künftig verstärkt nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit planen und bauen, weil er nicht mehr auf strikte Länderquoten achten müsse. Darüber hinaus entfielen sämtliche Streitigkeiten über die Einstufung von Straßen als Landes- oder Bundesstraße oder die Kostenaufteilung bei Kreuzungen, weil künftig alle Fernstraßen im Landesbesitz seien.

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