Quelle: Allgemeine Zeitung Uelzen, 1. November 2003

Beschuldigter gehört nicht angeklagt

“Autobahnraser muss sich vor Gericht verantworten” (AZ vom 28. Oktober) — Heinrich Borcher, Oetzen:

Wenn man den Artikel liest – vorausgesetzt es ist wahrheitsgemäß und vollständig berichtet worden – sieht man sofort, dass hier eine Anklage völlig unsinnig ist. Die Anklage behauptet, dass der Fahrer (34 Jahre) eines Mercedes “durch Raserei” den Tod … verschuldet habe.

Zunächst einmal sind heutzutage 220 bis 250 km/h für geübte Fahrer nichts Ungewöhnliches mehr. Das Auto ist ein Schnellverkehrsmittel – auch wenn die ewig Gestrigen noch so weinen und die Geschwindigkeit überall auf 10 km/h begrenzen möchten. Wenn hohe Geschwindigkeiten nicht gefahren werden dürfen, dann darf man keine Autos bauen, die solche Tempi erreichen. Außerdem wäre dann jeder Lokführer auch ein Raser (wie sich eine Entgleisung bei 200 auswirkt, hat Eschede gezeigt), denn die Eisenbahn ist z. T. nicht langsamer, von anderen Verkehrsmitteln gar nicht zu reden.

Aber zurück zum Kleinwagen. Der Fahrer sei mit 220 bis 250 km/h an den Kleinwagen der nachfolgend Verunglückten herangefahren. Letzterer befand sich auf der linken Fahrspur, vermutlich ziemlich weit rechts. Dann hat der schnellere überholt – links dürfte Platz genug gewesen sein – sie geriet in Panik, riss das Lenkrad nach rechts herum und verlor die Kontrolle. Ende der Fahrt im Wald mit Todesfolge. Also muss die rechte Fahrspur frei gewesen sein, sonst wäre sie mit dem rechts fahrenden Fahrzeug zusammengestoßen.

Was hatte sie auf der Überholspur zu suchen? Wir haben in Deutschland das Rechtsfahrgebot, d.h. nach einem Überholvorgang muss man auf die rechte Spur zurück. Dass die Leute lieber auf der linken Spur bleiben und dort die Schnelleren behindern, oft unnötig und vorsätzlich, ist allgemein bekannt. Möglicherweise hat sie nicht aufgepasst (vielleicht durch das Kind im Wagen abgelenkt), vielleicht ist sie auch eine notorische Linksfahrerin gewesen, so nach dem Motto: Was hat der so schnell zu fahren? Der soll gefälligst abbremsen und langsam fahren.

Dass der überholende Fahrer den Unfall des Überholten nicht bemerkt hat, kann ich mir gut vorstellen. Bei hohem Tempo geht der Blick ein gutes Stück voraus, sonst lebt man nicht lange. Was rechts hinter ihm – womöglich im toten Winkel – geschah, hat er (der Fahrer) bestimmt nicht bemerkt.

Meine persönliche Ansicht geht dahin, dass nach Ihrem Artikel dieser Beschuldigte nicht auf die Anklagebank gehört.

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